{"id":22246,"date":"2025-05-21T09:43:50","date_gmt":"2025-05-21T09:43:50","guid":{"rendered":"https:\/\/maxtixfare.de\/?page_id=22246"},"modified":"2025-05-21T10:46:43","modified_gmt":"2025-05-21T10:46:43","slug":"agb-pauschalreisen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/maxtixfare.de\/ru\/agb-pauschalreisen\/","title":{"rendered":"AGB-Pauschalreisen"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"22246\" class=\"elementor elementor-22246\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-09ba8d1 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"09ba8d1\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-dfd75be\" data-id=\"dfd75be\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-e4194fb elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"e4194fb\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">AGB-Pauschalreisen<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-33b56c4 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"33b56c4\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-3cf6c39\" data-id=\"3cf6c39\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-92b0887 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"92b0887\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>Sehr geehrte Kunden,<\/strong><\/p><p><strong>erg\u00e4nzend zu den gesetzlichen Bestimmungen der \u00a7 651 a ff. BGB bilden die folgenden allgemeinen Reisebedingungen die Grundlage des Reisevertrages, zwischen Ihnen\/Kunde\/ und uns \/Pul Express\/, der im Falle Ihrer Reisebuchung zustande kommt. Abweichungen und besondere Bedingungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben jedoch Vorrang.<\/strong><\/p><p><strong>Bitte lesen Sie die Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgf\u00e4ltig durch.<\/strong><\/p><p>\u00a0<\/p><p><span dir=\"ltr\" role=\"presentation\"><b>1. Abschluss des Reisevertrages<\/b><br role=\"presentation\" \/><\/span><\/p><p>1.1. Grundlage des Angebots von uns und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die erg\u00e4nzenden Informationen von Pul Express f\u00fcr die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.<\/p><p>1.2. Reiseanmeldungen k\u00f6nnen m\u00fcndlich, telefonisch, durch E-Mail oder Fax erfolgen. Bei elektronischen Buchungen best\u00e4tigen wir den Eingang der Buchung unverz\u00fcglich auf elektronischem Wege. Diese Eingangsbest\u00e4tigung stellt noch keine Best\u00e4tigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. Die Buchungen (au\u00dfer m\u00fcndliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von Pul Express erfolgen (bei E-Mails durch \u00dcbermittlung des ausgef\u00fcllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang).<\/p><p>Der Kunde vertritt bei der Buchung alle Vertragspflichten der von ihm angemeldeten Personen. Handelt er ohne Vertretungsbefugnis, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften.<\/p><p>1.3. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an.<\/p><p>Bei oder unverz\u00fcglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebest\u00e4tigung auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger (z.B. per E-Mail) \u00fcbermitteln. An Ihre Reiseanmeldung sind Sie, bis zur Annahme durch uns, l\u00e4ngstens 12 Tage gebunden. Weicht der Inhalt unserer Reisebest\u00e4tigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir f\u00fcr die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdr\u00fcckliche Erkl\u00e4rung oder Anzahlung best\u00e4tigen.<\/p><p>1.4. Sonderleistungen (Einzelzimmer, Anschlussfl\u00fcge, Flughafentransfers, zus\u00e4tzliche Ausfl\u00fcge u.a.), zus\u00e4tzliche Vereinbarungen und Zusicherungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie mit der Anmeldung gebucht und von uns best\u00e4tigt wurden.<\/p><p>1.5. Reisevermittler (z.B. Reiseb\u00fcros) und Leistungstr\u00e4ger (z.B. Hotels) sind von uns nicht bevollm\u00e4chtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen, Ausk\u00fcnfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages ab\u00e4ndern, \u00fcber die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.<\/p><p><span dir=\"ltr\" role=\"presentation\"><b><br role=\"presentation\" \/>2. Vertragliche Leistungen und Preise<\/b><br role=\"presentation\" \/><\/span><\/p><p>2.1. Der Umfang der vertraglichen Informationen \u00fcber Eigenschaften der Leistungen und deren Preis ergeben sich aus der jeweils ma\u00dfgeblichen Ausschreibung sowie der Reisebest\u00e4tigung einschlie\u00dflich der dort verbindlich aufgef\u00fchrten Sonderw\u00fcnsche und Detailunterlagen. Preise gelten \u2013 sofern nicht ausdr\u00fccklich anders angegeben \u2013 pro Person.<\/p><p>2.2. Die von Pul Express gegebenen Informationen \u00fcber die zus\u00e4tzlichen Kosten, die Zahlungsmodalit\u00e4ten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 \u00a7 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdr\u00fccklich vereinbart ist.<\/p><p><span dir=\"ltr\" role=\"presentation\">\u00a0<\/span><\/p><p><b>3. Zahlungen<\/b><\/p><p>3.1. Wir d\u00fcrfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers \u00fcbergeben wurde.<\/p><p>3.2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nach Vertragsabschluss gegen Aush\u00e4ndigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in H\u00f6he von 20% des Reisepreises innerhalb einer Woche f\u00e4llig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reiseantritt f\u00e4llig, sofern der Sicherungsschein \u00fcbergeben ist und unser R\u00fccktrittsrechts aus dem im Punkt 9 genannten Grund nicht mehr ausge\u00fcbt werden kann. Bei Buchungen bis zu 4 Wochen vor Reiseantritt ist sofort der vollst\u00e4ndige Reisepreis f\u00e4llig.<\/p><p>3.3. Leisten Sie die Anzahlung und\/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsf\u00e4lligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erf\u00fcllt haben, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zur\u00fcckzutreten und den Kunden mit R\u00fccktrittskosten gem\u00e4\u00df Punkt 6 zu belasten.<\/p><p>3.4. Etwaige Umbuchungs -und R\u00fccktrittsentgelte sind sofort f\u00e4llig.<\/p><p>3.5. Aufwendungen f\u00fcr Nebenleistungen (z.B. Besorgen von Visa), sowie bei kurzfristigen Buchungen telegrafische oder telefonische Reservierungen und Anfragen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers und werden gesondert in Rechnung gestellt und sind, wenn nicht anders vereinbart, mit dem Reisepreis zu zahlen.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><b>4. \u00c4nderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen<\/b><\/p><p>4.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Pul Express nicht wider Treu und Glauben herbeigef\u00fchrt wurden, sind uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeintr\u00e4chtigen.<\/p><p>4.2. Pul Express ist verpflichtet, den Kunden \u00fcber Leistungs\u00e4nderungen unverz\u00fcglich nach Kenntnis von dem \u00c4nderungsgrund auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verst\u00e4ndlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.<\/p><p>4.3. Im Fall einer erheblichen \u00c4nderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, entweder die \u00c4nderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zur\u00fcckzutreten. Erkl\u00e4rt der Kunde nicht innerhalb der von Pul Express gesetzten Frist ausdr\u00fccklich gegen\u00fcber diesem den R\u00fccktritt vom Reisevertrag, gilt die \u00c4nderung als angenommen.<\/p><p>4.4. Eventuelle Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt, soweit die ge\u00e4nderten Leistungen mit M\u00e4ngeln behaftet sind. Hatte Pul Express f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der ge\u00e4nderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend \u00a7 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><b>5. Leistungs- und Preis\u00e4nderungen nach Vertragsschluss<\/b><\/p><p>5.1. Pul Express bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erh\u00f6hung der Bef\u00f6rderungskosten oder der Abgaben f\u00fcr bestimmte Leistungen, wie Hafen-oder Flughafengeb\u00fchren, oder einer Ver\u00e4nderung der f\u00fcr die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Ma\u00dfgabe der folgenden Regelungen zu \u00e4ndern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Ver\u00e4nderung f\u00fchrenden Umst\u00e4nde bei Vertragsschluss weder eingetreten noch f\u00fcr den Reiseveranstalter vorhersehbar waren.<\/p><p>Erh\u00f6hen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Bef\u00f6rderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserh\u00f6hung den Erh\u00f6hungsbetrag verlangen, b) in anderen F\u00e4llen die vom Bef\u00f6rderungsunternehmen pro Bef\u00f6rderungsmittel geforderten, zus\u00e4tzlichen Bef\u00f6rderungskosten durch die Zahl der Sitzpl\u00e4tze des vereinbarten Bef\u00f6rderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erh\u00f6hungsbetrag f\u00fcr den Einzelplatz verlangen.<\/p><p>Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen-oder Flughafengeb\u00fchren gegen\u00fcber dem Reiseveranstalter erh\u00f6ht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.<\/p><p>5.2. Im Falle einer nachtr\u00e4glichen \u00c4nderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserh\u00f6hungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zul\u00e4ssig. Bei Preiserh\u00f6hungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zur\u00fcckzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.<\/p><p>5.4. Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen. Unsere Auskunft dar\u00fcber vor der Ticketausstellung ist unverbindlich, da die Gestaltung und Einhaltung des Flugplans im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaften und der staatlichen Koordinierungsstellen liegt. Flugversp\u00e4tungen, Flugverschiebungen sowie \u00c4nderungen der Streckenf\u00fchrung, die nicht in unseren Einflussbereich liegen, k\u00f6nnen in Einzelf\u00e4llen nicht ausgeschlossen werden. Wir empfehlen dringend, sich 48 Stunden vor dem R\u00fcckflug bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder der Reiseleitung die genauen Abflugzeiten best\u00e4tigen zu lassen. Dies wird von einigen Fluggesellschaften ausdr\u00fccklich verlangt.<\/p><p>5.5. Inlandsfl\u00fcge im Zielland sind nicht selten von Versp\u00e4tungen, Ausf\u00e4llen, Flugplan\u00e4nderungen, \u00dcberbuchungen und Umbuchungen auf andere Fl\u00fcge bzw. Transportmittel betroffen. Auch bei Bahnfahrten und Hotels kann es durch unerwartete Ereignisse wie z.B. \u00dcberbuchungen zu \u00c4nderungen kommen, auf diewir keinen Einfluss haben. Daf\u00fcr und f\u00fcr die dadurch entgangenen Besichtigungspunkte werden entweder gleichwertige Ersatzprogramme angeboten oder Sie bekommen die Kosten daf\u00fcr zur\u00fcckerstattet. Weitere Anspr\u00fcche des Kunden dar\u00fcber hinaus bestehen nicht.<\/p><p>5.6. Schiffsfahrten und dazu geh\u00f6rige Besichtigungsprogramme k\u00f6nnen abh\u00e4ngig vom Wetter, Wasserstand, von beh\u00f6rdlichen Regelungen oder aus anderen von uns nicht zu vertretenden Gr\u00fcnden ge\u00e4ndert, gek\u00fcrzt oder storniert werden. Im Falle einer Stornierung wird entweder nach M\u00f6glichkeit ein Ersatzprogramm organisiert oder die Kosten daf\u00fcr werden zur\u00fcckerstattet. Weitere Anspr\u00fcche des Kunden dar\u00fcber hinaus bestehen nicht.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>6. R\u00fccktritt durch den Kunden vor Reisebeginn, Stornierungsentsch\u00e4digung, Vertrags\u00fcbertragung des Kunden auf einen Drittenv<\/strong><\/p><p>6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zur\u00fccktreten. Ma\u00dfgeblich ist die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung. Dem Kunden wird empfohlen, den R\u00fccktritt schriftlich zu erkl\u00e4ren. Falls die Reise \u00fcber einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der R\u00fccktritt auch diesem gegen\u00fcber erkl\u00e4rt werden. Tritt der Kunde von der Reise zur\u00fcck, so verliert Pul Express den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch vom Kunden eine angemessene Entsch\u00e4digung verlangen. Hierzu hat Pul Express Entsch\u00e4digungspauschalen festgelegt. Die H\u00f6he der Entsch\u00e4digung bemisst sich dabei nach dem Zeitraum zwischen der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Pul Express und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.<\/p><p>6.2. Pul Express kann danach eine Entsch\u00e4digungspauschale in Prozent des Reisepreises je nach R\u00fccktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt verlangen:<\/p><p>\u2666 A) Einzelbuchung auf Gruppenreisen (Katalogreisen), Standardpauschalreisen, Individualreisen:<\/p><p>R\u00fccktritt bis zum 45. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises<\/p><p>Vom 44. bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises<\/p><p>Vom 29. bis zum 14. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises<\/p><p>Vom 13. bis zum 8. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises<\/p><p>Ab 7. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises<\/p><p><em>Die Visum- und Servicegeb\u00fchren sind nicht erstattungsf\u00e4hig.<\/em><\/p><p>\u2666 B) Bahnreisen, Schiffsreisen:<\/p><p>R\u00fccktritt bis zum 92. Tag vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises<\/p><p>Vom 91. bis zum 42. Tag vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises<\/p><p>Vom 41. bis zum 11. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises<\/p><p>Ab 10. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises<\/p><p>\u2666 C) Linienfl\u00fcge: die Stornobedingungen f\u00fcr Linienfl\u00fcge erhalten Sie ausdr\u00fccklich hervorgehoben mit jedem von Pul Express schriftlich zugestelltem Angebot<\/p><p>\u2666 D) Bei Sonderreisen oder Events beh\u00e4lt sich Pul Express vor, die besondere Stornoregelungen abweichend von den genannten Regelungen zu vereinbaren, diese werden von uns gesondert bei der Angebotserstellung oder Best\u00e4tigung ausgewiesen.<\/p><p>6.3. Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass Pul Express ein Schaden \u00fcberhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer H\u00f6he als der berechneten Pauschalen entstanden ist. Ist Rivera Touristik nach einem R\u00fccktritt zur R\u00fcckerstattung des Reisepreises verpflichtet, so haben wir unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb von 14 Tagen nach dem R\u00fccktritt des Kunden, R\u00fcckzahlung zu leisten.<\/p><p>6.4. Geringf\u00fcgige \u00c4nderung des Reiseprogramms und\/ oder der urspr\u00fcnglich gebuchten Reise durch den Kunden sind nur bedingt und bei rechtzeitiger Bestellung m\u00f6glich. F\u00fcr derartige Umbuchungen\/\u00c4nderungen berechnen wir \u20ac 30,-p. P. \/ je Buchung. Ansonsten sind Umbuchungen nur durch R\u00fccktritt und nachfolgender Neuanmeldung m\u00f6glich.<\/p><p>6.5. Im Falle der Vertrags\u00fcbertragung haften der urspr\u00fcnglich angemeldete Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner f\u00fcr den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.<\/p><p>6.6. Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Buchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor. Bei Stornierungen sind bereits ausgeh\u00e4ndigte Flugscheine, Bahnfahrkarten oder F\u00e4hrtickets zur\u00fcckzugeben, da ansonsten in jedem Fall der volle Preis berechnet werden muss.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>7. Vermittelte Einzelleistungen<\/strong><\/p><p>Vom Pauschalreisevertrag aus genommen sind touristische Einzelleistungen, die nicht zum Zwecke der Gewinnerzielung und keinen erheblichen (weniger als 25%) Anteil am Gesamtwert ausmachen. Dazu z\u00e4hlen Bahnreisen oder \u00dcbernachtungen zum Erreichen der Pauschalreise. Eine Reiseversicherung und ein Visum gelten nicht als Reiseleistung.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>8. Nicht in Anspruch genommene Leistung<\/strong><\/p><p>Werden einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger R\u00fcckreise oder aus sonstigen zwingenden Gr\u00fcnden nicht in Anspruch genommen, so werden wir uns bei den Leistungstr\u00e4gern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bem\u00fchen, es sei denn, dass es sich um ganz unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder beh\u00f6rdliche Bestimmungen entgegenstehen. Wir sind berechtigt, einen angemessenen Anteil des zu erstattenden Betrages als Ausgleich f\u00fcr den zus\u00e4tzlichen Arbeitsaufwand einzubehalten.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>9. Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl<\/strong><\/p><p>9.1. Pul Express kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zur\u00fccktreten, wenn er<\/p><p>a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden sp\u00e4testens die Erkl\u00e4rung zugegangen sein muss, angegeben hat, und<\/p><p>b) in der Reisebest\u00e4tigung die Mindestteilnehmerzahl und die sp\u00e4teste R\u00fccktrittsfrist angibt.<\/p><p>9.2. Wenn die in einer Reiseausschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl bei einer Reise nicht erreicht wird, k\u00f6nnen wir bis sp\u00e4testens zum 21. Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zur\u00fccktreten.<\/p><p>9.3. Ein R\u00fccktritt ist dem Kunden gegen\u00fcber sp\u00e4testens an dem Tag zu erkl\u00e4ren, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebest\u00e4tigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Pul Express unverz\u00fcglich von dem R\u00fccktrittsrecht Gebrauch zu machen.<\/p><p>9.4. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgef\u00fchrt, hat Pul Express unverz\u00fcglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zur\u00fcckzuerstatten, sofern Sie nicht ein ggf. m\u00f6gliches Angebot auf kostenlose Umbuchung von uns annehmen; ein weiterer Anspruch von Ihnen besteht nicht. Insbesondere haften wir nicht f\u00fcr evtl. Stornogeb\u00fchren f\u00fcr Vor-\/Nachprogramme, die anderswo gebucht worden sind. Einzelne fakultative Zusatzprogramme k\u00f6nnen ebenfalls bis 3 Wochen vor Reisebeginn seitens des Veranstalters abgesagt werden.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><span dir=\"ltr\" role=\"presentation\"><b>10. K\u00fcndigung wegen besonderer Umst\u00e4nde<\/b><br \/>Pul Express kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist k\u00fcndigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig st\u00f6rt oder wenn er sich in solchem Ma\u00df vertragswidrig verh\u00e4lt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten urs\u00e4chlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. K\u00fcndigt der Reiseveranstalter, so beh\u00e4lt er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschlie\u00dflich der ihm von den Leistungstr\u00e4gern erstatteten Betr\u00e4ge.<br \/><\/span><\/p><p>\u00a0<\/p><p><b>11. Rechte und Pflichten der Reiseleitung<\/b><br \/>Die in den Reiseunterlagen genannten Reiseleitungen bzw. lokalen Vertreter (z.B. Hoteliers) sind von uns beauftragt, w\u00e4hrend der Reise M\u00e4ngelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und f\u00fcr Abhilfe zu sorgen, sofern diese m\u00f6glich und erforderlich ist. Sie sind nicht befugt oder bevollm\u00e4chtigt, Anspr\u00fcche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen uns anzuerkennen.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><b>12. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise<\/b><\/p><p>12.1. Die Pauschalreise ist frei von Reisem\u00e4ngeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat.<\/p><p>12.2. Wird die Reise nicht frei von Reisem\u00e4ngeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Der Kunde ist verpflichtet seine M\u00e4ngelanzeige unverz\u00fcglich an die Reiseleitung vor Ort oder an Pul Express zur Kenntnis zu geben. Der Reisende kann jedoch die M\u00e4ngelanzeige auch seinem Reisevermittler, \u00fcber den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.<\/p><p>12.3. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der M\u00e4ngelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsanspr\u00fcche nach \u00a7 651m BGB noch Schadensersatzanspr\u00fcche nach \u00a7 651n BGB geltend machen.<\/p><p>12.4. Pul Express kann Abhilfe verweigern, wenn der unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Aufwand erfordert oder unm\u00f6glich ist. W\u00e4re Abhilfe mit angemessenem Aufwand m\u00f6glich und wird diese durch Pul Express innerhalb der Frist nicht erbracht, kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz f\u00fcr erforderliche Aufwendungen verlangen.<\/p><p>12.5. Will der Kunde den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in \u00a7 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach \u00a7 651l BGB k\u00fcndigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><b>13. Haftung des Reiseveranstalters<br \/><\/b><\/p><p>13.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns f\u00fcr die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgf\u00e4ltige Auswahl und \u00dcberwachung der Leistungstr\u00e4ger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, sofern wir nicht vor Vertragsschluss eine \u00c4nderung der Prospektangaben erkl\u00e4rt haben, und f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.<\/p><p>13.2. Die vertragliche Haftung von Pul Express f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht K\u00f6rpersch\u00e4den sind und nicht schuldhaft herbeigef\u00fchrt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschr\u00e4nkt. M\u00f6glicherweise dar\u00fcber hinaus gehende Anspr\u00fcche nach internationalen \u00dcbereink\u00fcnften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschr\u00e4nkung unber\u00fchrt.<\/p><p>13.3. M\u00f6glicherweise dar\u00fcber hinausgehende Anspr\u00fcche im Zusammenhang mit Reisegep\u00e4ck nach dem Montrealer \u00dcbereinkommen bleiben von der Beschr\u00e4nkung unber\u00fchrt. Wir empfehlen deshalb zus\u00e4tzlich den Abschluss einer Reiseunfall und Reisegep\u00e4ckversicherung. Bei Reisen mit besonderen Risiken (z.B. Trekking-und Expeditionsreisen) \u00fcbernehmen wir im Hinblick auf die Verwirklichung von Schadenrisiken, die in der Natur der Sache liegen, nur dann eine Haftung, wenn uns ein Verschulden trifft.<\/p><p>13.4. Pul Express haftet nicht f\u00fcr Leistungsst\u00f6rungen, Personen- und Sachsch\u00e4den im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausfl\u00fcge, Mietwagen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie f\u00fcr den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgew\u00e4hlt wurden. Die \u00a7\u00a7 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unber\u00fchrt.<\/p><p>13.5. Pul Express haftet jedoch, wenn und soweit f\u00fcr einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufkl\u00e4rungs- oder Organisationspflichten urs\u00e4chlich war.<\/p><p>13.6. Wir bitten um Beachtung, dass alle Leistungen wie z. B. Essen, Hotel, Verkehrsmittel usw. immer an \u00f6rtlichen Ma\u00dfst\u00e4ben zu messen sind. Spezifikationen entsprechen den jeweiligen Landes-und Orts\u00fcblichkeiten bzw. einheimischen Kategorien.<\/p><p>13.7. Reisegep\u00e4ck Sch\u00e4den am Reisegep\u00e4ck oder Zustellungsverz\u00f6gerungen sind unverz\u00fcglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige den zust\u00e4ndigen Bef\u00f6rderungsunternehmen und der \u00f6rtlichen Reiseleitung anzuzeigen.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><b>14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br \/><\/b><\/p><p>14.1. Pul Express wird den Kunden \u00fcber allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalit\u00e4ten des Bestimmungslandes einschlie\u00dflich der ungef\u00e4hren Fristen f\u00fcr die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie \u00fcber deren evtl. \u00c4nderungen vor Reiseantritt unterrichten. Soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden, gehen wir davon aus, dass Sie die Staatsb\u00fcrgerschaft des Wohnsitzlandes haben, bei anderer Staatsb\u00fcrgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z. B. doppelte Staatsb\u00fcrgerschaft) bitten wir um Mitteilung.<\/p><p>14.2. Der Kunde ist verantwortlich f\u00fcr das Beschaffen und Mitf\u00fchren der beh\u00f6rdlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Ru\u0308cktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.<\/p><p>14.3. Pul Express haftet nicht f\u00fcr die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><b>15. Ausschlussfristen und Verj\u00e4hrung<br \/><\/b><\/p><p>15.1. Anspr\u00fcche nach den \u00a7651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde gegen\u00fcber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch \u00fcber den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise \u00fcber diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger (z.B. per E-Mail) wird empfohlen.<\/p><p>15.2. Sch\u00e4den, Verlust oder Versp\u00e4tungen des aufgegebenen Gep\u00e4cks im Zusammenhang mit Flugreisen sollten nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen unverz\u00fcglich vor Ort mittels Schadensanzeige der zust\u00e4ndigen Fluggesellschaft angezeigt werden. Die Schadensanzeige wegen Gep\u00e4ckbesch\u00e4digung ist binnen 7 Tagen und bei Versp\u00e4tung binnen 21 Tagen nach Aush\u00e4ndigung zu erstatten.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><b>17. Ausf\u00fchrendes Luftfahrtunternehmen<br \/><\/b><\/p><p>Die EU\u00ac-Verordnung zur Unterrichtung von Flugg\u00e4sten \u00fcber die Identit\u00e4t des ausf\u00fchrenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, den Kunden \u00fcber die Identit\u00e4t der ausf\u00fchrenden Fluggesellschaft bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausf\u00fchrende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft, die wahrscheinlich den Flug durchf\u00fchren wird. Wechselt die Ihnen als ausf\u00fchrende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir unverz\u00fcglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie \u00fcber den Wechsel m\u00f6glichst rasch unterrichtet werden. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot ist auf folgender Internetseite abrufbar:<\/p><p>https:\/\/ec.europa.eu\/transport\/modes\/air\/safety\/air-ban\/index_de.htm<\/p><p>Wir buchen Fl\u00fcge nur von Luftfahrtunternehmen, die nicht auf dieser Liste stehen.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><b>18. Versicherungen<br \/><\/b><\/p><p>18.1. Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss von entsprechenden Reiseversicherungen (z.B. gegen R\u00fccktritt, Krankheit oder Gep\u00e4ckverlust). Bei Buchung helfen wir Ihnen gerne mit dem Abschluss. Bitte beachten Sie hierbei, dass der Abschluss \u00fcber Pul Express bis sp\u00e4testens 21 Tage nach Reisebuchung erfolgen muss. Bei kurzfristigen Buchungen (innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn) muss der Abschluss sofort bei Buchung erfolgen.<\/p><p>18.2. Der Reiseteilnehmer kann \u00fcber Pul Express eine Auslandkrankenversicherung und eine Reiser\u00fccktrittskostenversicherung abschlie\u00dfen bei der<\/p><p>Europ\u00e4ischen Reiseversicherung AG, Rosenheimer Strasse 116, 81669 M\u00fcnchen.<\/p><p>18.3. Anspr\u00fcche aus dem Versicherungsvertrag kann nur der Reiseteilnehmer gegen den Versicherer verfolgen. Ist eine Reiser\u00fccktrittskostenversicherung im Reisepreis nicht enthalten, wird deren Abschluss, wie auch der zus\u00e4tzlicher Kranken-und Reisegep\u00e4ckversicherungen dringend empfohlen.<\/p><p>18.4. Sicherungsscheingeber (Reiseveranstalter-Insolvenzversicherer) f\u00fcr den Reiseveranstalter Pul Express ist die<\/p><p>R+V Allgemeine Versicherung AG. Raiffeisenplatz 1. 65189 Wiesbaden<\/p><p>\u00a0<\/p><p><b>19. Schlussbestimmungen<br \/><\/b><\/p><p>19.1. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so ehalten alle \u00fcbrigen Bedingungen weiterhin ihre G\u00fcltigkeit, und die Wirksamkeit des Reisevertrages wird dadurch nicht beeintr\u00e4chtigt. S\u00e4mtliche Angaben in unseren Reiseunterlagen entsprechen dem Stand der Drucklegung. \u00c4nderungen der Leistungen und Preise gegen\u00fcber den Angaben im Katalog\/Homepage sind bis zur Reisebest\u00e4tigung m\u00f6glich. \u00c4nderungen infolge von Druckfehlern und Irrt\u00fcmern sind gestattet, sofern sie nicht wider Treu und Glauben herbeigef\u00fchrt wurden.<\/p><p>19.2. Die Anwendbarkeit deutschen Rechts wird unter Ausschluss anderer nationaler Landesgesetze vereinbart. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. F\u00fcr Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden ma\u00dfgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen F\u00e4llen ist der Sitz des Reiseveranstalters ma\u00dfgebend.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>Pul Express GmbH<\/strong><br \/><strong>Meinekestr. 5, 10719 Berlin<\/strong><br \/><strong>Stand: 01.07.2018<\/strong><\/p><h3 class=\"entry-title agb-title\">Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach \u00a7 651a BGB<\/h3><p>Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015\/2302. Daher k\u00f6nnen Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die f\u00fcr Pauschalreisen gelten. \u201ePul Express\u201c tr\u00e4gt die volle Verantwortung f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung der gesamten Pauschalreise.<\/p><p>Zudem verf\u00fcgt \u201ePul Express\u201c \u00fcber die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung f\u00fcr die R\u00fcckzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer R\u00fcckbef\u00f6rderung im Fall seiner Insolvenz.<\/p><p><strong>Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015\/2302<\/strong><\/p><p>\u2013 Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen \u00fcber die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.<\/p><p>\u2013 Es haftet immer mindestens ein Unternehmer f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.<\/p><p>\u2013 Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, \u00fcber die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reiseb\u00fcro in Verbindung setzen k\u00f6nnen.<\/p><p>\u2013 Die Reisenden k\u00f6nnen die Pauschalreise \u2013 innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umst\u00e4nden unter zus\u00e4tzlichen Kosten \u2013 auf eine andere Person \u00fcbertragen.<\/p><p>\u2013 Der Preis der Pauschalreise darf nur erh\u00f6ht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erh\u00f6hen und wenn dies im Vertrag ausdr\u00fccklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis sp\u00e4testens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserh\u00f6hung 8 % des Pauschalreisepreises \u00fcbersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zur\u00fccktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserh\u00f6hung vorbeh\u00e4lt, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.<\/p><p>\u2013 Die Reisenden k\u00f6nnen ohne Zahlung einer R\u00fccktrittsgeb\u00fchr vom Vertrag zur\u00fccktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich ge\u00e4ndert wird. Wenn d er f\u00fcr die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kosten- erstattung und unter Umst\u00e4nden auf eine Entsch\u00e4digung.<\/p><p>\u2013 Die Reisenden k\u00f6nnen bei Eintritt au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer R\u00fccktrittsgeb\u00fchr vom Vertrag zur\u00fccktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeintr\u00e4chtigen.<\/p><p>\u2013 Zudem k\u00f6nnen die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren R\u00fccktrittsgeb\u00fchr vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p><p>\u2013 K\u00f6nnen nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgem\u00e4\u00df durchgef\u00fchrt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer R\u00fccktrittsgeb\u00fchr vom Vertrag zur\u00fccktreten (in der Bundesrepublik Deutschland hei\u00dft dieses Recht \u201eK\u00fcndigung\u201c), wenn Leistungen nicht gem\u00e4\u00df dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es vers\u00e4umt, Abhilfe zu schaffen.<\/p><p>\u2013 Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und\/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df erbracht werden.<\/p><p>\u2013 Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.<\/p><p>\u2013 Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder \u2013 in einigen Mitgliedstaaten \u2013 des Reisevermittlers werden Zahlungen zur\u00fcckerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschl\u00e4gig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Bef\u00f6rderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die R\u00fcckbef\u00f6rderung der Reisenden gew\u00e4hrleistet.<\/p><p>\u2013 Pul Express e.K. hat eine Insolvenzabsicherung mit<em>\u00a0R+V Allgemeine Versicherung AG\u00a0<\/em>abgeschlossen. Die Reisenden k\u00f6nnen diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde\u00a0<em>R+V Allgemeine Versicherung AG<\/em>\u00a0\u2013\u00a0<em>Verwaltung: Raiffeisenplatz 1 Versicherungsschein Nr. 407 90 101043355 65189 Wiesbaden. Telefon: 06115335859, e-mail: ruv@ruv.de\u00a0<\/em>kontaktieren, wenn ihre Leistungen aufgrund der Insolvenz von Pul Express e.K. verweigert werden.<\/p><p>\u2013 Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015\/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB-Pauschalreisen Sehr geehrte Kunden, erg\u00e4nzend zu den gesetzlichen Bestimmungen der \u00a7 651 a ff. BGB bilden die folgenden allgemeinen Reisebedingungen die Grundlage des Reisevertrages, zwischen Ihnen\/Kunde\/ und uns \/Pul Express\/, der im Falle Ihrer Reisebuchung zustande kommt. Abweichungen und besondere Bedingungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben jedoch Vorrang. Bitte lesen Sie die Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgf\u00e4ltig durch. 1. 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